Rheingas Halle-Saalegas GmbH

Gasumlage auch bei Flüssiggas (LPG)?

Die Bundesregierung erhebt ab dem 01. Oktober 2022 eine Umlage für Gas. Hier ist es aber wichtig zu wissen, dass es sich hierbei ausschließlich um Kosten für ERDGAS handelt! WARUM?

Verschiedenste Medien kommunizieren hier allgemein den Begriff “Gas“ und untermauern dies mit Bildmaterial von Flüssiggasflaschen und Flüssiggasbehältern. Dies entspricht aber definitiv nicht den Tatsachen und ist schlichtweg falsch. Flüssiggas (LPG) oder auch Propangas ist ein Gemisch aus Propan und Butan, wobei der Anteil von Propan deutlich überwiegt. Verflüssigtes Erdgas (LNG) hingegen besteht aus Methan, welches unter sehr hohem Druck verflüssigt wird.

Flüssiggas (LPG) kann unter leicht erhöhtem Druck verflüssigt werden. Wenn es dann unter normalem Luftdruck wieder gasförmig wird, dehnt es sich um das 260-fache aus. Somit ist es möglich eine große Menge an Energie auf kleinem Raum zu lagern oder zu transportieren.

Was soll eine Gasumlage für ERDGAS bewirken? Es soll ein Ausgleich geschaffen werden, welcher den Unternehmen zugutekommt, welche durch vermeintlich weniger Erdgasimporte aus Russland Mehrkosten bei der Beschaffung von Erdgas aus anderen Quellen haben.

Das Bundeskabinett hat am 25. April die Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Die Novelle des Gesetzes, das in seiner aktuellen Fassung seit der Ölkrise 1975 besteht, dient dazu, die Krisenvorsorge zu stärken und im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein. Der Bundestag beschloss die Novelle am 12. Mai. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung am 20. Mai zugestimmt. Am 22. Mai trat das Gesetz in Kraft.
(Quelle: www.bundesregierung.de)