Sicherheit, Erfahrung, Kompetenz

Ihre Gasmann-Monteure gewähren Ihnen durch ihre Erfahrung und ihr Fachwissen höchste Sicherheit für alle unsere Flüssiggasanlagen und Leitungen. Regelmäßige Überprüfungen der gesamten Flüssiggastankanlagen sind übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben und für die Durchführung sind wir als Betreiber der Anlagen verantwortlich.

Wenn Sie Ihren Flüssiggastank bei uns mieten, sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen enthalten.

Wartungsleistungen

Alle ober- und unterirdischen Flüssiggastanks, unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.

  • alle zwei Jahre äußere Prüfung
  • alle zehn Jahre inneren Prüfung
  • alle zehn Jahre Rohrleitungsprüfung
  • alle acht Jahre Tausch der Zähler, soweit vorhanden

Serviceleistungen

Äußere Behälterprüfung

Zweijährige Prüfung durch Ihren Gasmann.

Überprüft wird hierbei der ordnungsgemäße Zustand des Tanks inklusive seiner Ausrüstung.

Das beinhaltet:

  • Äußerliche Überprüfung des Flüssiggastanks und seiner Ausrüstungen auf Unversehrtheit
  • Vollständigkeit aller zugehörigen Teile
  • Dichtheit des Behälters und seiner Ausrüstung
  • Einhaltung der Aufstellungsbedingung nach TRF 2012
  • Falls vorhanden, Mitprüfung der KKS-Anlage
  • Kontrolle der sichtbaren Rohrleitung

Die Anlage bleibt in Betrieb.

Innere Behälterprüfung

Zehnjährige Prüfung durch ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle: TÜV oder DEKRA)

  1. Sicherheitsventilprüfung:
    • Überprüfung des Ansprechdrucks des Sicherheitsventils
    • Oberirdische Tanks werden im Rahmen der inneren Prüfung nur auf die Sicherheitsventile geprüft.
  2. Einspeisemessprüfung (ESM):
    • Feststellung der Unversehrtheit der Außenbeschichtung (Ummantelung) von unterirdischen Flüssiggastanks.
  3. Schallemissionsprüfung (SEP):
    • Feststellung der Unversehrtheit der inneren Behälterwand von unterirdischen Flüssiggastanks.

Die Anlage bleibt in Betrieb.

Rohrleitungsprüfung

Zehnjährige Prüfung durch Ihren Gasmann-Experten

Dazu gehört:

  • Äußere Sichtung der Rohrleitung, deren Ausrüstungsteile und ggf. Schlauchleitung(en)
  • Zustand und Funktion der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile (u.a. Ansprechdruck SAV, PRV)
  • Zustand und Funktionstüchtigkeit der Druckregelgeräte
  • Festigkeitsprüfung
  • Dichtheitsprüfung

Anlage muss kurzzeitig außer Betrieb genommen werden.

Zählertausch

Achtjährige Prüfung durch Ihren Gasmann

  • Es wird nur der Zähler getauscht.
  • Kunde muss vor Ort sein, weil der Monteur in den Heizungsraum muss.
  • In der Regel alle acht Jahre
  • Die Anlage bleibt in Betrieb.
Kathodische Korrosionsschutzanlagen (KKS)-Prüfung
  • Fremdstromschutzanlage oder galvanische Anodenanlage, die durch ausreichenden kathodischen Schutzstrom Außenkorrosionsschäden am Flüssiggastank verhindert.
  • Nachträglicher Einbau, falls bei der Einspeisemessprüfung Mängel nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich zu der zweijährigen Prüfung (siehe äußere Prüfung) fällt bei der Fremdstromschutzanlage eine vierjährige Prüfung durch eine ZÜS an.

Die Anlage bleibt in Betrieb. Weitere Informationen zur KKS-Anlage gibt Ihnen Ihr Gasmann gerne per Telefon oder Mail.

Haben Sie noch Fragen? Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, kontaktieren Sie uns gern.