Das bisherige Heizungsgesetz wird durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt!
Was bedeutet das konkret?
Die 65%-Regel entfällt. Neue Heizungen müssen nicht mehr verpflichtend zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden
Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer. Beim Heizungsaustausch können Eigentümer künftig wieder aus mehreren Optionen wählen - auch Gasheizungen bleiben möglich.
✅Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Es gibt kein generelles Betriebsverbot.
✅ Förderungen bleiben erhalten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert.
✅ Die Klimaziele gelten weiterhin. Der Weg dorthin wird jedoch technologieoffener und praxisnäher gestaltet.
Mit dem vorgestellten Gebäudemodernisierungsgesetz wird das bisherige Heizungsgesetz abgelöst. Die starre 65-Prozent-Vorgabe entfällt, bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und beim Austausch erhalten Eigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele im Gebäudesektor bestehen – bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden.
Neu ist unter anderem die sogenannte „Biotreppe“: Auch Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen. Ab 2029 startet dies mit 10 Prozent. Zusätzlich wird ab 2028 eine moderate Grüngasquote von bis zu 1 Prozent eingeführt, um den Hochlauf klimafreundlicher Gase zu unterstützen.. Die Förderung klimaneutraler Heizungen bleibt mindestens bis 2029 gesichert
Unsere Einordnung als Flüssiggasversorger
Wir begrüßen, dass das neue Gesetz technologieoffener und praxisnäher ausgestaltet werden soll. Eigentümer erhalten wieder Wahlfreiheit – ohne die Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
Für uns als Flüssiggasversorger ist klar:
Wir können die geforderten biogenen Beimischungsquoten erfüllen. Schon heute sind wir in der Lage, klimafreundliche biogene Flüssiggase bereitzustellen und die schrittweise steigenden Quoten verlässlich abzudecken. Damit leisten wir einen realistischen und sofort umsetzbaren Beitrag zur CO₂-Reduktion – besonders im ländlichen Raum ohne Fernwärmeanschluss.
Was das konkret für Eigentümer bedeutet
- Bestehende Anlagen können weiter genutzt werden.
- Beim Austausch bleibt Gas – auch Flüssiggas – eine Option.
- Die Klimaziele werden zunehmend über den Brennstoff erfüllt.
- Fördermittel bleiben verfügbar.
Entscheidend ist jetzt Planungssicherheit. Wer heute investiert, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und eine Lösung, die technisch passt, wirtschaftlich tragfähig ist und regulatorisch Bestand hat.
Unser Angebot
Wir begleiten unsere Kunden bei der Einordnung der neuen Regelungen und entwickeln individuelle Lösungen – von moderner Flüssiggas-Brennwerttechnik bis zu Hybridkonzepten. Mit wachsendem Anteil biogener Komponenten bleiben diese Systeme zukunftsfähig und gesetzeskonform.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt auf mehr Flexibilität. Jetzt kommt es darauf an, diese Flexibilität sinnvoll zu nutzen.
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