Rheingas Halle-Saalegas GmbH

Was bedeutet das neue GEG für Flüssiggaskunden?

Sie haben die Debatte über den Entwurf für das geplante neue GEG mitbekommen? Demnach sollen neue Heizungsanlagen ab dem 01.01.2024 mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Was bedeutet das für Kunden, die mit Flüssiggas (LPG) heizen?

Für Sie hat das zunächst keine Folgen, es sei denn, es wird ab dem 01.01.24 eine neue Heizung installiert. Wenn Sie bis zum 31.12.2023 eine neue Flüssiggasheizung einbauen lassen, kann diese bis 2045 weiterhin genutzt werden. Wenn Sie ab 1.1.2024 eine neue Heizung einbauen müssen, ist eine Flüssiggasheizung in Verbindung mit einer Wärmepumpe zulässig. Bei der Nutzung dieser Hybridheizungen kann weiterhin Flüssiggas (LPG) und dessen Vorteile verwendet werden, solange mindestens 65% der notwendigen Energie zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen.

Und ihr Vorteil?!

  • Vielseitige Anwendungsmöglichkeiten
  • Geeignet für verschiedene Heizsysteme 
  • Ideal für abgelegene Gebiete ohne Erdgasnetzanschluss
  • Einfache Installation und Nachrüstung in bestehenden Gebäuden
  • Präzise Regelung der Heizleistung für individuellen Komfort
  • Moderne Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten eine sichere Nutzung
  • Zuverlässige Energiequelle für kontinuierliche Wärmeversorgung
  • Unabhängige Versorgung ohne Pipelines
  • flexibel für Endnutzer anpassbar (Gasflasche oder Gastank)
  • hoher Wirkungsgrad, daher deutlich höheren Energiegehalt als Erdöl und Erdgas
  • Hohe Energiedichte für effizientes Heizen
  • leicht zu transportieren und zu lagern
  • durch hohe Ressourceneffizienz ist die Verfügbarkeit gesichert
  • Bedarf wird zu großen Teilen durch deutsche Raffinerien gedeckt 
  • daher in globalen Krisenzeiten stabil verfügbar
  • umweltfreundlich Einsatz
  • saubere Verbrennung mit geringeren Emissionen im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen

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