Rheingas Halle-Saalegas GmbH

Verschärfungen beim Hochwasserschutz: Flüssiggas-Heizung wird noch attraktiver für Heizöl-Kunden

Für Verbraucher, die mit Öl heizen und in Hochwassergebieten leben, wird der Wechsel zu einer Flüssiggas-Heizung bald noch interessanter. Am 5. Januar 2018 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die neue Heizöltanks in Hochwassergebieten verbietet.

Der Energieträger Flüssiggas ist nicht wassergefährdend, steht wie Heizöl leitungsunabhängig zur Verfügung und bietet sich als wirtschaftliche und emissionsarme Alternative an.

Die Beseitigung von Hochwasserfolgen führt oft zu hohen Kosten. Laut Bundesregierung wurden in der Vergangenheit bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber jetzt die Auflagen im Wasserhaushaltsgesetz verschärft.

Ab dem 5. Januar 2018 dürfen in Hochwassergebieten keine neuen Heizöltanks mehr installiert werden. Für bestehende Heizöltanks gilt darüber hinaus künftig eine Verpflichtung, diese hochwassersicher nachzurüsten. Stehen Sanierungsmaßnahmen an, greift die Verpflichtung zur aufwändigen und kostenintensiven Nachrüstung unmittelbar.

„Der netzunabhängige Energieträger Flüssiggas bietet allen Heizölkunden eine überzeugende, komfortable und wirtschaftliche Alternative – für Kunden in Hochwassergebieten gilt dies künftig umso mehr“,

kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) Andreas Stücke die Gesetzesänderung. 

Der Energieträger Flüssiggas ist ein nicht wassergefährdender Stoff. Flüssiggas wird wie Heizöl in Tankwagen angeliefert und kommt daher insbesondere in Gebieten jenseits der Erdgas- und Fernwärmenetze zum Einsatz. Von einem Wechsel zu Flüssiggas profitiere außerdem die Umwelt, da der Energieträger im Vergleich zu Heizöl deutlich weniger CO2-, Stickoxid- und Feinstaubemissionen verursache, ergänzte Stücke.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Quelle: DVFG