Rheingas Halle-Saalegas GmbH

CO2 Abgabe auch bei Flüssiggas (LPG)?

Trifft die von der Bundesregierung geforderte CO2 Abgabe auch auf Flüssiggas (LPG) zu?

Was ist zu beachten, welche Details und Faktoren sind wichtig?

Grundlage dieser Abgabe ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Ziel ist die Einführung eines Zertifikatshandels für Emissionen aus Brennstoffen. Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass für jede Tonne CO2, welche bei der Verbrennung eines Energieträgers anfällt, Geld gezahlt werden muss. Wichtig zu wissen ist, dass diese Abgabekosten auf den Preis des Energieträger aufzuschlagen und durch den Endkunden zu tragen sind. Die Höhe der Abgabe ist festgelegt und für die kommenden Jahre stetig steigend.

Festpreise im Zeitraum 01.01. bis 31.12 des Jahres:
▪ 2021: 25 Euro pro t CO2
▪ 2022: 30 Euro pro t CO2
▪ 2023: 30 Euro pro t CO2 (Steigerung auf Grund der energiepolitischen Lage ausgesetzt)
▪ 2024: 35 Euro pro t CO2
▪ 2025: 45 Euro pro t CO2
▪ 2026: Preiskorridor zwischen 55 € und 65 € pro t CO2
▪ ab 2027: Preis am Markt, falls nicht 2025 entschieden wird, Preiskorridor fortzusetzen

Hier kommen glücklicherweise auch die Vorteile von Flüssiggas (LPG), als sauberer Energieträger zum tragen.
Das heißt, dass der CO2 Aufschlag bei Flüssiggas gegenüber Heizöl über 3 Cent je Liter geringer ausfällt!

Die CO2 Abgabe fällt bei der Verwendung von Flüssiggas zur Wärmegewinnung und als Treibstoff an. Dies sollte ab diesem Jahr auch auf den Rechnungen ausgewiesen sein.

(Quellen: DVFG)